Die Fachgebiete des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht
Das juristische Fachgebiet des Gesellschaftsrechts umfasst insbesondere das Recht der Kapital- und Personengesellschaften, die Gründungsberatung, das Konzernrecht, Unternehmensübertragungen und –umstrukturierungen, Private Equity Gestaltungen, Gesellschaftsverträge, das Umwandlungsrecht, das GmbH-Recht, Aktienrecht, Geschäftsführerhaftung und die insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern.

Handelsrecht
Das juristische Fachgebiet des Handelsrechts befasst sich mit Lieferverträgen, Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträgen, Handelsmaklerverträgen) und dem UN-Kaufrecht. Aufgrund der Globalisierung in den Liefer- und Vertriebsstrukturen ist fachkundige Beratung im Handelsrecht heutzutage unbedingt erforderlich. Bei internationalen Verträgen ist insbesondere deren Durchsetzbarkeit in der Herkaufsstaat des Vertragspartners und eine entsprechende Absicherung durch Akkreditive oder Bankbürgschaften zu prüfen.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellen somit die beiden Kerngebiete des Wirtschaftsrechts dar.

Voraussetzungen für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" hat der Antragsteller der jeweiligen Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.  Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Weitere Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss der jeweiligen Rechtsanwaltskammer insbesondere nachweisen,

  • dass er an einem anwaltsspezifischen Lehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen hat,
  • Leistungskontrollen (Klausuren) zum Handels- und Gesellschaftsrecht mit einer Gesamtzeitdauer von mindestens fünfzehn Zeitstunden bestanden hat,
  • in den letzten drei Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bearbeitet hat, wovon 20 Gerichtsverfahren (z.B. Klagen) und 20 Fälle nachzuweisen sind, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von den rechtsförmlichen Verfahren müssen fünf Fälle einen wesentlichen handelsrechtlichen und fünf Fälle einen wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Bezug aufweisen; höchstens zehn Fälle dürfen solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein.

Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1 - 104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,


 
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts
sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz - und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts,

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
 
Darüber hinaus muss ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Insofern bietet die umfassende Ausbildung und laufende Fortbildung eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Gewähr dafür, dass der Standard der Rechtsberatung- und Gestaltung den vielschichtigen Anforderungen dieser wirtschaftsrechtlichen Rechtsgebiete gerecht wird.